Rechtliche Hinweise

AGB

Unsere Angebotstätigkeit läuft auf unbestimmte Zeit und ist freibleibend.

Der Empfänger behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich. Gelangt durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluß mit einem von Rupp Immobilien-Service nachgewiesenen Anbieter, so ist der Empfänger zur Zahlung einer Courtage in Höhe von 3,48% (gesetzliche Mehrwertsteuer eingeschlossen) vom Wirtschaftswert des Vertrages verpflichtet.

Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger unbeschadet einer Courtage der Gegenseite bei Erwerb eines Objektes, durch ihn oder einen Verwandten, eine Courtage von 3,48% (gesetzliche Mehrwertsteuer eingeschlossen) vom Wirtschaftswert des Vertages unter Einschluß aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte (Anmietung anstelle Ankauf oder Ankauf statt Anmietung).

Ist die von Rupp Immobilien-Service nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß des Vertages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er das Rupp Immobilien-Service innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Nachweise braucht Rupp Immobilien-Service nicht gegen sich gelten zu lassen.

Hinsichtlich des Objektes ist Rupp Immobilien-Service auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann Rupp Immobilien-Service für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität nicht haften.

Rupp Immobilien-Service nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.
 
 

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